Der Vorstand der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gestattet Herrn Rechtsanwalt Sebastian Thomas Dohm aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen die Bezeichnung
Fachanwalt für Arbeitsrecht
mit Wirkung ab dem 06.02.2024 zu führen.
Mit den Kollegen Heiko Hecht, Jan Benedikt Wieprecht und Sebastian Thomas Dohm stehen damit drei Fachanwälte für Arbeitsrecht für unsere Mandanten zur Verfügung.
Wir freuen uns mit Sebastian Dohm und wünschen Allzeit viel Erfolg und gute Mandate!